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Zusätzlicher Arbeitsschutz in der Coronakrise

Damit die Wirtschaft trotz Pandemie wieder hochfahren kann, haben das Arbeitsministerium und die gesetzlichen Unfallversicherer neue Standards vorgestellt. Sie sollen helfen, die Produktion wieder zu normalisieren, ohne die Beschäftigten unnötig zu gefährden.

(verpd) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung wollen, dass Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu bewahren. Dazu haben sie am Donnerstag den neuen Arbeitsschutzstandard Covid 19 vorgestellt.

Unabhängig von der Art und Größe eines Betriebes, muss jedes Unternehmen hierzulande für einen umfassenden Arbeitsschutz seiner Beschäftigten sorgen. Doch die bisher üblichen Maßnahmen reichen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) in Zeiten einer Pandemie nicht aus.

Neuer Arbeitsschutzstandard Covid 19

Mit zusätzlichen Standards soll zum einen verhindert werden, dass sich die Beschäftigten mit dem Pandemieerreger wie aktuell dem Coronavirus infizieren. Zum anderen möchte man damit den Arbeitnehmern auch die Sicherheit geben, dass sie ihre Berufstätigkeit wieder gefahrlos aufnehmen können.

Das Ministerium und die Dachorganisation der Berufsgenossenschaften haben deshalb jüngst die „Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2 (Covid 19)“ vorgestellt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte: „Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten.“

Zehn Eckpunkte sollen vor Corona-Infektion schützen helfen

Die Empfehlung umfasst folgende zehn Eckpunkte, die alle Unternehmen einhalten beziehungsweise berücksichtigen sollten:

  1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden: Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst werden muss.
  2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten: Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe sollten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, gegebenenfalls telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
  3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen: In den Betrieben sollten entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, gilt es wirksame Alternativen zu ergreifen.
  4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben: Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro sollten durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt werden, Kontakte der Beschäftigten untereinander gilt es im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum zu reduzieren.
  5. Niemals krank zur Arbeit: Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) sollten den Arbeitsplatz verlassen beziehungsweise zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
  6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen: Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, sollen vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang zu dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt werden.
  7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen: Waschgelegenheiten beziehungsweise Desinfektionsspender sollten vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer „Nies-/Hustetikette“ bei der Arbeit sollte besonders geachtet werden.
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen: Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermögliche eine individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, sollte er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen ergreifen.
  9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen: Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, sollten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge erarbeiten und mit den örtlichen Gesundheitsbehörden kooperieren, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und gegebenenfalls auch isolieren zu können. Beschäftigte sollten zudem angehalten werden, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
  10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“: Der Arbeitgeber soll aktiv seine Beschäftigten unterstützen. Führungskräfte sollten vor Ort klarstellen, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutz-Maßnahmen und Hinweise sind verständlich zu erklären, und gegebenenfalls zu erproben und einzuüben.

Weitere Tipps zum Arbeitsschutz im Internet

Im BMAS-Webauftritt ist der Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 im PDF-Format herunterladbar.

Weitere ausführliche Hinweise zu speziellen Arbeitsschutzmaßnahmen während der aktuellen Coronapandemie enthalten zudem die Webportale der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der DGUV und der unterschiedlichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Vom DGUV gibt es unter anderem einen kostenlos herunterladbaren Flyer mit zehn Tipps zur Pandemieplanung für Betriebe.



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