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Zwei Leitungswasserschäden pro Minute

Jedes Jahr werden in Deutschland Schäden in Milliardenhöhe durch defekte Leitungswasserleitungen verursacht. Was Hausbesitzer tun können, um solche Schäden zu vermeiden.

(verpd) Es gibt diverse Gründe, die zu einem Leitungswasserschaden führen können. Veraltete Wasserleitungen sowie undichte Zuleitungen zu Wasch- und Geschirrspülmaschinen gehören zu den häufigsten Ursachen. Worauf Hauseigentümer, aber auch Mieter achten können, um das Wasserschadenrisiko möglichst klein zu halten.

Grundsätzlich lassen sich Leitungswasserschäden durch eine Gebäude- und eine Hausratversicherung absichern. Die Gebäudeversicherung übernimmt im Versicherungsfall die notwendigen Reparaturkosten bei Leitungswasserschäden an allen fest mit dem Haus verbundenen Teilen wie Wänden, Decken, Böden, Tapeten und fest verlegten Bodenbelägen. Die Hausratpolice erstattet versicherte Leitungswasserschäden am eigenen Inventar wie an Möbeln und nicht verklebten Teppichen.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ereignet sich im Durchschnitt hierzulande alle 30 Sekunden ein Leitungswasserschaden. Die Gebäudeversicherer leisten jährlich für rund 1,1 Millionen gemeldete Leitungswasserschäden. Die Gesamtentschädigung, die die Gebäudeversicherer alleine in 2015 erbrachten, belief sich auf circa 2,3 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch etwa 230 Millionen Euro, die die Hausratversicherer für Leitungswasserschäden erstattet haben.

Häufige Ursachen für Leitungswasserschäden

In Westdeutschland ist der Schadenaufwand im Vergleich zu den dort in Gebäude-Policen abgedeckten Versicherungssummen deutlich höher als in Ostdeutschland. Eine Ursache dafür ist laut GDV das unterschiedliche Alter der Leitungswassersysteme in den alten und neuen Bundesländern. „In Ostdeutschland sind nach der Wiedervereinigung viele Gebäude saniert worden. Das ist ein Grund, warum die Schäden dort im Vergleich zum Westen seltener sind“, so Oliver Hauner, Leiter der Abteilung Sach- und Technische Versicherung beim GDV.

Je älter ein Haus, desto höher die Schadenhäufigkeit, wie eine GDV-Statistik zeigt. So ist bei einem 40 bis 45 Jahre alten Haus die Schadenhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie bei einer bis 15 Jahre alten Immobilie und sogar über fünfmal größer als bei einem bis zu vier Jahre alten Haus. Aber es gibt auch noch andere Ursachen für einen Leitungswasserschaden. So kann laut GDV auch die Wasserqualität „ein Faktor für häufige und teure Schäden sein“.

Häufig werden Wasserschäden zudem durch falsch verbautes Material oder Materialfehler, defekte Dichtungen, einen Riss im Schlauch oder eine unsachgemäße Verlegung des Zuführschlauchs zum Beispiel an die Waschmaschine verursacht. Alleine mangelhafte Rohrverbindungen und falsche Dichtungen sind nach Angaben des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IfS), das im Auftrag der Versicherer etwa 600 solcher Schäden pro Jahr untersucht, der Grund für rund 25 Prozent der Wasserschäden. Etwa 21 Prozent der Wasserschäden sind die Folge eines Rohrbruchs.

So lässt sich das Wasserschadenrisiko minimieren

Das Wasserschadenrisiko lässt sich unter anderem mit einem gut gewarteten Leitungssystem minimieren. Hausbesitzer sollten zudem darauf achten, dass Installationen an Wasserleitungen fachgerecht und mit den dafür passenden Materialien durchgeführt werden.

Doch nicht nur Hauseigentümer, auch Mieter können das Wasserschadenrisiko minimieren. Sie sollten zum Beispiel nur eine Wasch- und/oder Spülmaschine verwenden, die mit einem Aquastopp-System ausgerüstet ist. Es handelt sich hier um ein Absperrventil, das direkt in die Schlauchkupplung integriert ist und automatisch den Wasserzufluss unterbricht, wenn aus der Maschine ungewollt Wasser austritt. Solche Sicherungssysteme lassen sich auch für wenige Euro nachrüsten.

Einer der einfachsten Arten, sich vor Leitungswasserschäden durch Wasch- und Geschirrspülmaschine zu schützen, ist ein simpler Wasserhahn, der nur dann aufgedreht wird, wenn die Maschine unter Aufsicht läuft. Dadurch kann sichergestellt werden, dass selbst im Fall des Falles nur wenig Wasser austreten kann.

Wenn die eigene Waschmaschine schuld ist

Übrigens, wer eine Geschirrspül- oder Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen lässt und währenddessen außer Haus ist, handelt unter Umständen grob fahrlässig. Dies gilt auch, wenn ein Wasserzulauf zu einer Wasch- oder Geschirrspülmaschine, die nicht im Einsatz ist, generell nicht abgedreht wird – außer sie ist mit einem Aquastopp-System ausgestattet.

Bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden kann der Hausrat- oder Gebäudeversicherer die Entschädigungsleistung anteilig um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, kürzen. Ist jedoch das Risiko der groben Fahrlässigkeit in der Gebäude-und/oder Hausratpolice mitversichert, was zum Teil auch gegen einen kleinen Prämienaufschlag möglich ist, wird der Schadenersatz entsprechend komplett oder bis zur vereinbarten Höhe erstattet.

Wichtig für Mieter: Ist zum Beispiel die eigene Haushaltsmaschine die Ursache eines Wasserschadens, weil man fahrlässig gehandelt hat, haftet man für alle Schäden, die in der Folge an oder in einer Nachbarwohnung oder an der Bausubstanz des Gebäudes entstanden sind. Mit einer bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung lassen sich jedoch solche Forderungen absichern, denn eine solche Police tritt ein, wenn durch eigenes fahrlässiges Verschulden ein Dritter zu Schaden kommt und man gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist.



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