Wer nicht nur für sich allein verantwortlich ist, sondern auch ein oder mehrere Kinder hat, kann entsprechend vorsorgen, damit die Familie auch in schwierigen Situationen wie Berufsunfähigkeit oder Tod des Hauptverdieners finanziell abgesichert ist.
Zum 1. Juli 2019 werden aufgrund der jährlichen Rentenanpassung nicht nur die Rentenbezüge angehoben, auch die Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente dürfen ab dann mehr als bisher dazuverdienen, ohne dass es zu Abzügen bei ihrer Rente kommt.
Stirbt ein Ehepartner an einer Krankheit innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung, kann der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente für den verbliebenen Ehepartner versagt werden, wenn der Verstorbene bereits bei der Heirat an dieser Krankheit gelitten hat. Doch das gilt nicht in jedem Fall.
Ob man vom Erbe eines Angehörigen Anspruch auf einen Pflichtteil hat, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad ab. Wer als gesetzlicher Erbe seinen Pflichtteil einfordern möchte, muss zudem bestimmte Fristen einhalten, um nicht leer auszugehen.
Wie den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, kamen letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr weniger Babys auf die Welt. Erhöht hat sich in diesem Vergleichszeitraum jedoch die Anzahl der Verstorbenen.
Was Geld kostet, muss nicht immer besser sein als ein kostenloser Service – das gilt auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung mithilfe kostenpflichtiger Onlineangebote, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentralen zeigt.
Man macht es den Hinterbliebenen nicht unbedingt einfacher, wenn man seinen Nachlass nicht beizeiten regelt. Auch wer nicht will, dass nach seinem Ablegen sein Hab und Gut nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt wird, sollte zu Lebzeiten entsprechende Festlegungen treffen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21. Februar 2017 (3 AZR 297/15) entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, mit der nur der „jetzigen“ Ehefrau eines Beschäftigten eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt wird, den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Diese Einschränkung ist unwirksam, wenn die Zusage nicht vor dem 1.1.2002 erteilt wurde.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 13. Mai 2016 entschieden (20 W 20/16), dass man zum Bezugsrecht seiner Lebensversicherung eine eindeutige Formulierung wählen sollte, um zu verhindern, dass die Familie nach dem Tod in Streit gerät.
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