Immer wieder werden Betonpfosten direkt auf der Straße zur Verkehrsberuhigung aufgestellt. Unter welchen Umständen ein Autofahrer, der das Hindernis nicht sieht, deshalb dagegenfährt und seinen Pkw beschädigt, für den Schaden nicht selbst aufkommen muss, belegt ein Gerichtsurteil.
Noch immer wissen viele Kfz-Fahrer nicht, wie sie sich auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen zu verhalten haben, wenn der Verkehr stockt oder es zu einem Stau kommt, wie zwei aktuelle Umfragen belegen. Doch dies gefährdet im schlimmsten Fall sogar das Leben anderer.
In bestimmten Versicherungspolicen ist häufig eine Wartezeit vereinbart. Welche Auswirkungen dies für den Versicherten hat und in welchen Fällen die Wartezeit nicht gilt.
Immer wieder kommt es auf öffentlichen Parkplätzen und in Parkhäusern zu Unfällen, weil manche nicht wissen, wann auch hier die normalerweise im Straßenverkehr üblichen Vorfahrtsregeln gelten und wann nicht. Ein Gerichtsurteil zeigt, was Autofahrer diesbezüglich beachten müssen.
Wer im Rahmen eines Versicherungsvertrages vereinbart, dass er im Schadenfall einen kleinen Selbstbehalt selbst trägt, spart sich einiges an Versicherungsprämie, ohne auf einen umfassenden Versicherungsschutz verzichten zu müssen.
Zugeschneite und vereiste Straßen sowie schlechte Sichtverhältnisse erschweren das Autofahren im Winter. Worauf Autofahrer achten sollten, um trotzdem sicher ans Ziel zu kommen und sich darüber hinaus auch Ärger mit der Polizei zu ersparen.
Telefonieren beim Autofahren, beim Radfahren oder auch als Fußgänger lenkt ab und erhöht so das Unfallrisiko. Doch nicht nur deshalb sollten insbesondere Arbeitnehmer auf dem Weg von oder zur Arbeit sich den Griff zum Handy verkneifen, wie ein Gerichtsurteil belegt.
Nicht alle Gerichte haben Verständnis für die Nöte der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeughalter. Das belegt ein Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts.
Auf Weihnachtsmärkten wird im geselligen Beisammensein gerne der eine oder andere Becher mit alkoholischen Getränken konsumiert. Wer dann alkoholisiert den Rückweg im eigenen Auto oder auf dem Rad antritt, riskiert nicht nur seinen Führerschein.
Warum ein Autofahrer beim Parken sich schon rund 30 Meter vor dem geplanten Abstellort umsehen sollte und wieso auch mobile Halteverbotsschilder rechtswirksam sind, zeigt eine aktuelle Gerichtsentscheidung.
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