Letztes Jahr haben knapp 6,2 Millionen Bürger hierzulande eine gesetzliche Hinterbliebenenrente erhalten. Dass diese alleine in der Regel nicht ausreicht, um den Lebensstandard der hinterbliebenen Angehörigen zu sichern, verdeutlicht eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung.
Letztes Jahr wurden über fünf Millionen Lebensversicherungs-Policen neu abgeschlossen. Allerdings wurden bestimmte Formen der Lebensversicherungen häufiger nachgefragt als andere.
Wie aus einem aktuellen Armutsbericht hervorgeht, waren 2018 anteilig insgesamt etwas weniger von Armut betroffen als noch im Jahr zuvor. Anders bei den Rentenbeziehern, hier stieg der Anteil derjenigen, die als arm gelten, besonders stark.
Wer nicht nur für sich allein verantwortlich ist, sondern auch ein oder mehrere Kinder hat, kann entsprechend vorsorgen, damit die Familie auch in schwierigen Situationen wie Berufsunfähigkeit oder Tod des Hauptverdieners finanziell abgesichert ist.
Zum 1. Juli 2019 werden aufgrund der jährlichen Rentenanpassung nicht nur die Rentenbezüge angehoben, auch die Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente dürfen ab dann mehr als bisher dazuverdienen, ohne dass es zu Abzügen bei ihrer Rente kommt.
Stirbt ein Ehepartner an einer Krankheit innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung, kann der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente für den verbliebenen Ehepartner versagt werden, wenn der Verstorbene bereits bei der Heirat an dieser Krankheit gelitten hat. Doch das gilt nicht in jedem Fall.
Ob man vom Erbe eines Angehörigen Anspruch auf einen Pflichtteil hat, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad ab. Wer als gesetzlicher Erbe seinen Pflichtteil einfordern möchte, muss zudem bestimmte Fristen einhalten, um nicht leer auszugehen.
Wie den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, kamen letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr weniger Babys auf die Welt. Erhöht hat sich in diesem Vergleichszeitraum jedoch die Anzahl der Verstorbenen.
Was Geld kostet, muss nicht immer besser sein als ein kostenloser Service – das gilt auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung mithilfe kostenpflichtiger Onlineangebote, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentralen zeigt.
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