Wie den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, kamen letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr weniger Babys auf die Welt. Erhöht hat sich in diesem Vergleichszeitraum jedoch die Anzahl der Verstorbenen.
Was Geld kostet, muss nicht immer besser sein als ein kostenloser Service – das gilt auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung mithilfe kostenpflichtiger Onlineangebote, wie eine Untersuchung der Verbraucherzentralen zeigt.
Man macht es den Hinterbliebenen nicht unbedingt einfacher, wenn man seinen Nachlass nicht beizeiten regelt. Auch wer nicht will, dass nach seinem Ablegen sein Hab und Gut nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt wird, sollte zu Lebzeiten entsprechende Festlegungen treffen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21. Februar 2017 (3 AZR 297/15) entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, mit der nur der „jetzigen“ Ehefrau eines Beschäftigten eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt wird, den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Diese Einschränkung ist unwirksam, wenn die Zusage nicht vor dem 1.1.2002 erteilt wurde.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 13. Mai 2016 entschieden (20 W 20/16), dass man zum Bezugsrecht seiner Lebensversicherung eine eindeutige Formulierung wählen sollte, um zu verhindern, dass die Familie nach dem Tod in Streit gerät.
Das Sozialgericht (SG) Stuttgart hat mit Urteil vom 14. Januar 2016 entschieden (S 21 R 7242/14), dass auch eine in einer sogenannten „Wedding Chapel“ geschlossene, spontane Ehe als Wiederheirat gilt, die zum Wegfall des Anspruchs auf eine Witwen- bzw. Witwerrente führt.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hat am 20. Juli 2016 entschieden (7 Ca 6880/15), dass eine Regelung in einer Pensionsordnung, nach welcher die Hinterbliebenen-Versorgung anteilig gekürzt wird, wenn es einen großen Altersunterschied zwischen den Ehepartnern gibt, rechtlich einwandfrei ist.
Das Sozialgericht (SG) Gießen hat mit Urteil vom 7. Juni 2016 (S 18 SO 108/14) entschieden, dass Vermögen, welches im Rahmen einer Sterbegeldversicherung zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung angespart wird, nicht auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angerechnet werden darf.
Die Besonderheit der Ehe für den Staat ist schon in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erkennbar. Hier heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Unter anderem gewährt der Staat Verheirateten beispielsweise steuerliche Vorteile. Doch auch im Bereich der Versicherungen gibt es diverse Vergünstigungen für Ehepaare.
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