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Bauherren

Aus Paragraph 823 BGB ergibt sich die Grundlage der Verschuldenshaftung: und damit der Grund für den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Für Schäden an Dritten haftet der Bauherr beim Hausbau, der Sanierung, dem Umbau oder Anbau, wie im normalen Leben. Der Bauherr einer Immobilie haftet unbeschränkt mit dem gesamten Eigentum, inklusive des Teils, der vielleicht erst später hinzukommt, wenn er Verursacher eines schuldhaft entstanden Schadens ist. Der unpfändbare Teil des Einkommens bliebe dann lediglich dem Bauherr, so dass dann der Bau eines Hauses als Konsequenz ad acta gelegt werden könnte.

Der Bauherr hat für die Abwendung von Sach- und Personenschäden zu sorgen, da er für die Gefahren, die vom Bau ausgehen, verantwortlich ist. Aus der Verantwortung kann sich der Bauherr auch nicht durch ein Warnschild, wie beispielsweise "Vorsicht Baustelle - Betreten verboten", stehlen. Haftpflichtig hat man sich nämlich trotzdem gemacht, wenn wegen einer unzureichenden Absicherung der Baustelle sich spielende Kinder verletzen. Neben dem Architekten und der bauausführenden Firma haftet der Bauherr bei Renovierung, Modernisierung, Umbau oder Neubau immer für die Sicherheit der Baustelle. Der explizite Versicherungsschutz während des Baus und für alle direkt damit verbundenen Gefahren ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Beiträge

Wenn sich Bauherren über die Kosten der Bauherrenhaftpflicht Gedanken machen, so sollten sie dabei immer die Gesamtsumme des Bauprojektes im Auge haben. Denn diese ist Grundlage der Beitragsbemessung und kann grundsätzlich mit einem Promille der Bausumme beziffert werden. Da die einzelnen Versicherungsgesellschaften jedoch deutliche Unterschiede in der Prämienbemessung aufweisen, ist ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter auch im Hinblick auf die Beitragshöhe unbedingt notwendig.

Versicherungssumme

Wer für seine Baustelle eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließt, ist im Schadenfall bis zur vereinbarten Deckungssumme versichert. Werden finanzielle Ansprüche gestellt, die darüber hinaus gehen, muss der Bauherr dies aus eigener Tasche bezahlen. Deshalb ist es wichtig, dass die Versicherung über eine möglichst hohe Deckungssumme verfügt. Denn gerade wenn Personen zu Schaden kommen, kann es schnell teuer werden. Als Mindesthöhe werden von den meisten Versicherungsgesellschaften 3 Mio. € oder 5 Mio. € Versicherungssumme angesetzt. Diese Summe wird meist Pauschal für Personen, Sach- aber auch Vermögensschäden angeboten.

Möchten man auf Nummer Sicher gehen, wenn es um die individuell passende Höhe der Deckungssumme bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung geht, kann eine extra Summe für die Vermögensschäden gewählt und diese von der übrigen Deckungssumme abgegrenzt werden. Sinnvoll ist es auch, wenn Bauherren die jeweils gültigen Versicherungssumen jährlich begrenzen. Zum Beispiel kann es für den Abschluss einer Absicherung Sinn machen, eine pauschale Deckungssumme von sieben Millionen zu vereinbaren und zusätzlich eine Begrenzung der Deckungssumme von jährlich zehn Millionen festzulegen. Im Zweifelsfall sollten man sich immer für die höhere Summe entscheiden, denn damit geht man auf Nummer Sicher.

Achtung!

Schäden müssen unmittelbar nach Schadenseintritt der Versicherung gemeldet werden. Nutzen Sie hierfür am besten unser Schadenformular oder rufen Sie uns an! Geben Sie ohne das Einverständnis der Versicherung grundsätzlich keine Anerkennung Ihrer Schuld an.
 



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