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Musikinstrumenten - Versicherung

Sie sind Hobbymusiker, spielen in einer Kapelle, einem Musikzug oder einer Band? Wertvolle Instrumente zu besitzen ist Ihre Leidenschaft? Dann wissen Sie Ihr Instrument zu schätzen und gehen behutsam damit um. Doch stellen Sie sich vor, was z.B. beim Transport, während der Proben, auf Reisen oder aber auch zu Hause oder am Konzerttag alles passieren kann. Wie leicht wird aus einer kleinen Unachtsamkeit ein schwerwiegender Schaden, der repariert werden muss. Wir möchten, dass Sie lange die Freude an Ihrem Instrument behalten.
Weil viel passieren kann, deckt eine Spezialversicherung für Musikinstrumente nahezu alle Gefahren ab wie:
  • Beschädigung,
  • Zerstörung oder Verlust
z. B. bei:
  • Transporten,
  • Diebstahl, Raub,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Wasser- oder Elementar-Ereignissen.
Selbst wenn Sie Ihr Instrument verleihen, ist es versichert. Diesen umfassenden Versicherungsschutz bietet Ihnen eine Instrumentenversicherung nicht nur in Deutschland, sondern auch bei Reisen bis zu
sechs Wochen, weltweit.

Nicht versicherbar sind hingegen:
  • Vorsatz,
  • Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bestanden,
  • Politische Gefahren,
  • Mut- und böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige,
  • Gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung.

Beiträge

Die Versicherungsprämien liegen, abhängig vom zu versichernden Instrument und dessem Wert, zwischen 0,5% und 3% der Versicherungssumme. Einen Nachlass gibt es häufig für Gruppenverträge, über die beispielsweise die gesamten Instrumente eines Orchesters oder Musikvereins versichert sind.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss bei den meisten Versicherungsgesellschaften dem Zeitwert der Instrumente entsprechen. Einige Gesellschaften versichern gegen einen Aufpreis jedoch auch den Neuwert der Instrumente. Leider können persönliche Liebhaberwerte nicht berücksichtigt werden.

Achtung!

Schäden müssen unmittelbar nach Schadenseintritt der Versicherung gemeldet werden. Nutzen Sie hierfür am besten unser Schadenformular oder rufen Sie uns an!

Vor der Wahl einer Versicherung sollten Sie nicht nur auf den Beitrag schauen, sondern sich auch ausführlich über die Leistungen der diversen Tarife unterschiedlicher Gesellschaften informieren.




Praxis Tipp

Bei Aufbewahrung in einem Kraftfahrzeug sind Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen während der Nachtzeit bei den meisten Gesellschaften nur dann versichert, wenn das ge- und verschlossene Fahrzeug während dieser Zeit in einer verschlossenen Garage abgestellt oder unter dauernder Aufsicht gehalten wird.


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