- Beschädigung,
- Zerstörung oder Verlust
- Transporten,
- Diebstahl, Raub,
- Brand, Blitzschlag, Explosion,
- Wasser- oder Elementar-Ereignissen.
sechs Wochen, weltweit.
Nicht versicherbar sind hingegen:
- Vorsatz,
- Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bestanden,
- Politische Gefahren,
- Mut- und böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige,
- Gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung.
Beiträge
Die Versicherungsprämien liegen, abhängig vom zu versichernden Instrument und dessem Wert, zwischen 0,5% und 3% der Versicherungssumme. Einen Nachlass gibt es häufig für Gruppenverträge, über die beispielsweise die gesamten Instrumente eines Orchesters oder Musikvereins versichert sind.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme muss bei den meisten Versicherungsgesellschaften dem Zeitwert der Instrumente entsprechen. Einige Gesellschaften versichern gegen einen Aufpreis jedoch auch den Neuwert der Instrumente. Leider können persönliche Liebhaberwerte nicht berücksichtigt werden.
Achtung!
Schäden müssen unmittelbar nach Schadenseintritt der Versicherung gemeldet werden. Nutzen Sie hierfür am besten unser Schadenformular oder rufen Sie uns an!
Vor der Wahl einer Versicherung sollten Sie nicht nur auf den Beitrag schauen, sondern sich auch ausführlich über die Leistungen der diversen Tarife unterschiedlicher Gesellschaften informieren.
Praxis Tipp
Bei Aufbewahrung in einem Kraftfahrzeug sind Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen während der Nachtzeit bei den meisten Gesellschaften nur dann versichert, wenn das ge- und verschlossene Fahrzeug während dieser Zeit in einer verschlossenen Garage abgestellt oder unter dauernder Aufsicht gehalten wird.
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