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Private Haftpflichtversicherung

Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den vom Hund gebissenen Briefträger oder einen angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: “Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten”.
Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen. Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden volljährigen Bürger. Auch ein leichtes Versehen wie eine missachtete Vorfahrt beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann u.U. Schäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen der geschädigten Person den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten.

Einschlägige Paragraphen für die Haftung sind insbesondere:

- aus Schuldverhältnissen §§ 280 ff BGB
- aus unerlaubter Handlung §§ 823 ff BGB

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Haftpflichtversicherungen finden sich in den §§ 100 bis § 124 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Den vertraglichen Rahmen gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen, nämlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB).

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst die Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegen den Versicherten und übernimmt dessen Forderungen, soweit sie berechtigt sind.  Nicht berechtigte Ansprüche werden im Extremfall auch gerichtlich abgewehrt. Sollte es zu einem Prozess kommen, trägt die Versicherung das Risiko sowie die entstehenden Kosten.
 
Versicherbar sind Ehepartner und nicht verheiratete Lebenspartner sowie alle im Haushalt lebenden  Kinder. Das gilt auch für unverheiratete volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden. Erst wenn volljährige Kinder ein eigenes Einkommen erzielen, benötigen sie auch einen eigenen Vertrag.

Arten der privaten Haftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • Haus-/Grundbesitzer HV
  • Jagdhaftpflicht
  • Privathaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht

Beiträge

Eine private Haftpflichtversicherung mit drei Millionen Euro Versicherungssumme ist für eine alleinstehende Person schon ab ca. 40 Euro pro Jahr zu bekommen. Mit dem Familientarif kann die ganze Familie für 65 Euro im Jahr abgesichert werden.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens drei Millionen Euro betragen. Eine höhere Versicherungssumme ist immer empfehlenswert, zumal der Beitragsanstieg dabei eher gering ist.
 

Achtung!

Schäden müssen unmittelbar nach Schadenseintritt der Versicherung gemeldet werden. Nutzen Sie hierfür am besten unser Schadenformular oder rufen Sie uns an! Geben Sie ohne das Einverständnis der Versicherung grundsätzlich keine Anerkennung Ihrer Schuld an.

Schäden durch größere Tiere wie Hunde oder Pferde sind nicht mitversichert. Hier empfiehlt es sich, eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschliessen.



Vor der Wahl einer Versicherung sollten Sie nicht nur auf den Beitrag schauen, sondern sich auch ausführlich über die Leistungen der diversen Tarife unterschiedlicher Gesellschaften informieren.

 
Praxis Tipp

Mieter sollten darauf achten, dass Schäden an der Mietsache mitversichert sind. Machen Sie Ihre Entscheidung nicht nur von der Höhe des Versicherungsbeitrags abhängig, sondern vor allem von den gebotenen Leistungen.

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