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Wohngebäudeversicherung

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt eine Gebäudeversicherung. Sie deckt Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab.
Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.

Die Gebäudeversicherung ersetzt bei einem Totalschaden den ortsüblichen Neubauwert. Bei Schäden werden die Reparaturkosten übernommen. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. 

Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein. Feuerschäden bedeuten oft Totalschäden. Auch Leitungswasserschäden (Rohrbrüche) können teuer werden. Sie treten zehnmal häufiger auf als Feuerschäden.
 
Eine Sturm- und Hagelversicherung ist insbesondere dann wichtig, wenn in der Region häufiger Unwetter auftreten oder wenn sich Bäume nah am Haus befinden. Die Versicherung zahlt meist erst ab Windstärke 8.

Beiträge

Die Kosten sind abhängig von der Bauweise, der Versicherungssumme, der Region und den eingeschlossenen Risiken. Ein 25 Jahre altes Massivhaus in München mit 120 Quadratmetern Wohnfläche kann bei einem günstigen Versicherer ab 200 Euro im Jahr gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm versichert werden.

Versicherungssumme

Die Bestimmung der Versicherungssumme ist sehr kompliziert. Die Versicherer ermitteln einen künstlichen Wert, den das Haus 1914 gehabt hätte, auch wenn das Haus erst viel später gebaut wurde. Wenn für eine frühere Feuerschutzpolice dieser Wert bereits ermittelt wurde, dann können Sie diesen angeben. Falls nicht, nennen Sie Daten wie Größe und realer Neubauwert und lassen Sie diese Berechnung durchführen. So können Sie dem Risiko der Unterversicherung vorbeugen. Vereinbaren Sie einen sogenannten „gleitenden Neuwert“. Hier werden die Beiträge an die zunehmende Wertsteigerung des Hauses angepasst.

Achtung!

Schäden müssen unmittelbar nach Schadenseintritt der Versicherung gemeldet werden. Nutzen Sie hierfür am besten unser Schadenformular oder rufen Sie uns an! Geben Sie ohne das Einverständnis der Versicherung grundsätzlich keine Anerkennung Ihrer Schuld an.

Vor der Wahl einer Versicherung sollten Sie nicht nur auf den Beitrag schauen, sondern sich auch ausführlich über die Leistungen der diversen Tarife unterschiedlicher Gesellschaften informieren.



Praxis Tipp

Melden Sie der Versicherung An- und Umbauten (z. B. Anbau einer Garage).

Wenn auf dem Haus Grundschulden bzw. Hypotheken lasten, muss die Bank einem Versicherungswechsel schriftlich zustimmen. 

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