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Basisrente (Rürup-Rente)

Mit der Basisrente haben Sie die ideale Möglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben und im Ruhestand eine zusätzliche, lebenslange Rente zu beziehen - und das schon ab dem 62. Lebensjahr.
Die Basisrente (oder „Rürup“-Rente) ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Bei ihr wird eine monatliche, lebenslange Rente – frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres – zugesagt. Die Basisrente ähnelt der gesetzlichen Rente, da sie wie die gesetzliche Rente versteuert wird, die Steuern als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 3 EStG aber vom Bruttoeinkommen abgesetzt werden können. Die Basisrente lässt sich nicht zu einem Stichtag als größere Geldsumme auszahlen, sondern sieht eine monatliche Rentenauszahlung vor. 

An die steuerliche Förderung hat der Gesetzgeber einige Voraussetzungen geknüpft. So dürfen die Leistungen (in Form von monatlichen Renten) frühestens ab der Vollendung des 62. Lebensjahres erbracht werden. Hierdurch möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass nur Beiträge, die dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge dienen, steuerlich gefördert werden. Aus diesem Grund dürfen die Versorgungsansprüche
  • nicht vererbbar,
  • nicht übertragbar,
  • nicht beleihbar,
  • nicht verpfänd / abtretbar,
  • nicht veräußerbar und
  • nicht kapitalisierbar sein.
Wer eine Basisrente benötigt:

Die Basisrente ist vor allem für Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung eine profitable Möglichkeit der (zusätzlichen) Altersversorgung, aber auch Angestellte können die Vorteile nutzen. Hauptzielgruppe sind also Selbstständige und Freiberufler. Aber auch für Angestellte, Besserverdiener mit großer Steuerlast und „55-Plus-Kunden“ (so genannte Best Ager) sowie Rentner. Für diese kann sich der Abschluss einer Basisrente besonders lohnen, sowie für alle, die bereits eine Riesterrente haben.

Mit einer Basisrente haben auch Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, über den Sonderausgabenabzug steuerbegünstigt eine zusätzliche, lebenslange Rente aufzubauen. Auch Angehörige berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte) müssen ergänzend Vorsorge betreiben, da auch die Versorgungswerke mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben wie die staatliche Rentenversicherung (beispielsweise die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr).

So fördert der Staat die Basisrente:

In der Übergangsphase bis zum Jahr 2025 können die Beiträge jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Die maximal abziehbaren Beiträge sind in 2013 auf 76 % des tatsächlichen Aufwands begrenzt und erhöhen sich jedes folgende Jahr um 2 %. Der höchstmögliche Abzugsbetrag ist im Jahre 2025 erreicht, so dass ab 2025 die Beiträge zu 100 % in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden. Aufgrund der steigenden Abzugsfähigkeit nimmt die Belastung nach Steuer von Jahr zu Jahr ab. Im Rentenalter unterliegen die Rentenleistungen der nachgelagerten Besteuerung.

Diese Form der Besteuerung stellt somit eine Verlage-rung der Steuerpflicht in die dritte Lebensphase dar, in der man jedoch erfahrungsgemäß einen niedrigeren Steuersatz hat.

Worauf man bei der Auswahl achten muss:

Sie haben die Wahl zwischen klassischen oder fondsgebundenen Tarifen - je nach der Anlagementalität. Bei klassischen Tarifen profitieren ihre Kunden von einer fest zugesagten Mindestverzinsung (aktuell 1,75 %). Bei fondsgebundenen Tarifen werden die Beiträge stärker in Investmentfonds investiert und ihr Kunde profitiert stärker vom Kapitalmarkt. Auch hier wird zum Teil eine Mindestrente auf Basis der eingezahlten Beiträge garantiert.

Ergänzend ist auch Zusatzschutz vereinbar - Basisrenten dürfen mit Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert werden. Der Berufsunfähigkeitsschutz wird bei Einhaltung der Voraussetzungen (max. 49 % des Beitrages der Gesamtprämie für BU-Schutz) ebenfalls steuerlich gefördert. Die Leistungen dieser Berufsunfähigkeitsversicherung sind dann jedoch steuerpflichtig!

Ein weiterer entscheidender Vorteil der Basisrente sind die flexiblen Zuzahlungsmöglichkeiten. So können insbesondere Selbstständige und "Besser-Verdiener" bei gutem Geschäft oder höheren Bonuszahlungen durch Zuzahlungen mehr in die Altersvorsorge investieren.

Die Abgeltungsteuer spielt bei der Basisrente keine Rolle, denn die Rentenleistungen stellen aus steuerlicher Sicht keine Kapitaleinkünfte, sondern so genannte sonstige Einkünfte dar.

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