Ob Sie als Privatkunde Versicherungsschutz benötigen, oder als Freiberufler unternehmerische Risiken absichern möchten: In jedem Fall haben Sie die Wahl zwischen vielen verschiedenen Policen unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften. Deshalb sollten Sie sich keinesfalls auf die Angebote eines Versicherungsvertreters beschränken, der grundsätzlich im Auftrag eines einzelnen Unternehmens tätig ist. Ein Versicherungsvertreter wird stets bestrebt sein, möglichst viele Vertragsabschlüsse zugunsten »seiner« Versicherung zu erzielen. Die Frage, ob die jeweilige Police auch für den Versicherungsnehmer die bestmögliche Variante darstellt, bleibt bei dieser Vorgehensweise naturgemäß unbeantwortet.
Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der dem Nutzen des Versicherungsunternehmens dient, ist ein unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler nicht an eine oder mehrere bestimmte Unternehmen gebunden: Er versteht sich vielmehr als treuhänderischer Sachwalter des Versicherungsnehmers, dessen Interessen für ihn im Vordergrund stehen.
Die Aufgaben des Versicherungsmaklers
Versicherungsmakler sorgen als freie Kaufleute für die Vermittlung von Versicherungsverträgen an den Endkunden. Zu diesem Zweck ermitteln sie den genauen Versicherungsbedarf ihres jeweiligen Auftraggebers und die für ihn günstigsten Policen. Hierbei achtet der Versicherungsmakler nicht nur auf eine möglichst niedrige Prämie, sondern stellt auch sicher, dass der Deckungsumfang den Bedürfnissen seines Kunden entspricht. Auf Wunsch betreut der Makler die laufenden Verträge dauerhaft und unterbreitet seinem Kunden rechtzeitig neue Angebote, falls sich Änderungen im Bedarf ergeben oder günstigere Policen auf den Markt kommen sollten.
Alle Beratungsleistungen des Versicherungsmaklers stellen sogenannte Nebenleistungen dar und sind für den Kunden kostenlos. Nur für erfolgreich abgeschlossene Versicherungsverträge erhält der Makler eine Courtage.
Anspruchsvolle Zulassungsvoraussetzungen garantieren erstklassige Beratung
Für eine hohe Beratungsqualität und absolute Seriosität bürgen die Zulassungsvoraussetzungen zum Beruf des unabhängig arbeitenden Finanz- und Versicherungsmaklers. Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, bedarf es einer Sachkundeprüfung durch die Industrie- und Handelskammer oder eines erfolgreichen Abschlusses als Kaufmann oder Fachwirt für Versicherungen und Finanzen bzw. Fachwirt für Finanzberatung. Auch persönliche Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse des künftigen Versicherungsmaklers werden vor der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis überprüft. Gegen die Folgen von Beratungsfehlern hat der Versicherungsmakler eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme nachzuweisen.
Sie sehen: Es lohnt sich in jedem Fall, einen Versicherungsmakler zu konsultieren, statt auf die begrenzten Angebote eines Versicherungsvertreters zu setzen. Als ausgewiesener Fachmann kennt der Makler den gesamten Markt und hilft Ihnen mit seinem Wissen dabei, Ihren Versicherungsschutz rundum zu optimieren.