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Glätteunfall bei Abkürzung
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 16. Mai 2013 entschieden (Az.: I-6 U 178/12, dass bei Schneeglätte in der Regel keine Räum- und Streupflicht besteht, wie sie für Gehwege gilt, wenn ein Privatgrundstück mit Duldung des Eigentümers von Passanten aus Bequemlichkeit als Abkürzung genutzt wird. [...]
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