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Zahlt die Privathaftpflicht bei Verunreinigungen durch Katzen?
Das Saarländische Oberlandesgerichts hat mit Beschluss vom 9. September 2013 (Az.: 5 W 72/13) entschieden, dass es ist nicht Sache eines Privathaftpflicht-Versicherers ist, wenn tagsüber unbeaufsichtigte Katzen durch Verunreinigungen die gemietete Wohnung eines Versicherten beschädigen. [...]
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