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Nutzungsausfallentschädigung auch bei Totalschaden
Das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte hat mit Urteil vom 14. August 2014 entschieden (10 C 3110/13), dass ein Zahlungsanspruch auf Nutzungsausfallentschädigung im Fall eines Totalschadens selbst dann besteht, wenn der Geschädigte weder ein neues Fahrzeug beschafft, noch eine Reparatur veranlasst. [...]
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