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Hautkrebs als Berufskrankheit?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 (Az.: 1 A 1901/14) ein gleichlautendes Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach Hautkrebs nur dann eine Berufskrankheit darstellt, wenn er durch bestimmte feste Stoffe wie z.B. Ruß oder Teer verursacht worden ist. [...]
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