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Kein rückwirkendes Widerspruchsrecht nach Jahren
Das Landgericht (LG) Coburg hat mit Urteil vom 7. November 2016 entschieden (14 O 629/15), dass einem Versicherten, der einen Lebensversicherungsvertrag unmittelbar nach Abschluss zur Absicherung eines Darlehens genutzt hat, trotz eines Fehlers des Versicherers bei Vertragsabschluss Jahre später kein rückwirkendes Widerspruchsrecht zusteht. [...]
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