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Reitunfall mit Folgen
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 18. September 2012 (Az.: 9 U 162/11) entschieden, dass ein Reiter, der bei einem unbegleiteten Ausritt von einem fremden Pferd stürzt, nur einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld hat, wenn er beweisen kann, dass der Unfall auf ein der tierischen Natur entsprechendes, unberechenbares Verhalten des Pferdes zurückzuführen ist. [...]
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