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Fristversäumnis einer gesetzlichen Krankenkasse
Entscheidet ein gesetzlicher Krankenversicherer verspätet über den Leistungsantrag eines Versicherten, so steht diesem auch ein Anspruch auf die Kostenübernahme für Medikamente zu, welche eigentlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Das hat das Sozialgericht Dortmund mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: S 8 KR 435/14). [...]
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