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Waldspaziergang auf eigene Gefahr
Wer an einer organisierten Wanderung teilnimmt, tut dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. Weder der Veranstalter eines Wandertags noch der Waldbesitzer haften für waldtypische Gefahren. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden (Az.: 10 O 2356/12). [...]
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