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Missglückter Zahnersatz
Gibt es mehrere gleichwertige Möglichkeiten des Zahnersatzes, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgsaussichten beinhalten, so hat ein Zahnarzt seine Patienten darüber aufzuklären. Kann er nicht beweisen, dass eine ausreichende Aufklärung erfolgt ist, so ist er zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem jüngst getroffenen Urteil entschieden (Az.: 26 U 54/13). [...]
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