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BGH-Entscheidung zum Streit wegen Fahrzeugbrand
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. Januar 2014 entschieden (Az.: VI ZR 253/13), dass der durch einen Brand eines geparkten Kraftfahrzeuges verursachte Schaden an den Rechtsgütern Dritter in der Regel der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zuzurechnen und somit Sache des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers ist, wenn der Brand in einem ursächlichen Zusammenhang mit dessen Betriebseinrichtungen steht. [...]
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