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BGH-Urteil zur Lasik-OP
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29. März 2017 entschieden (IV ZR 533/15), dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von minus 3,00 bzw. minus 2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung der privaten Krankenversicherer darstellt. Daher ist der Versicherer in der Regel dazu verpflichtet, die Kosten einer sogenannten Lasik-Operation zur Beseitigung einer derartigen Fehlsichtigkeit zu übernehmen. [...]
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