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Haftungsfrage nach Sturz in der Straßenbahn
Kommt ein Fahrgast einer Straßenbahn zu Fall, weil er sich nicht ausreichend festgehalten hat, so kann er den Betreiber der Tram auch nicht aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr für die Folgen des Sturzes zur Verantwortung ziehen. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden hervor (Az.: 7 U 1506/13). [...]
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