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Trotz Arbeitgeberfehler die richtigen Rentenansprüche
Üblicherweise bekommt jeder Arbeitnehmer im April eine Bescheinigung über den vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung gemeldeten anzurechnenden Bruttojahresverdienst des Vorjahrs. Allerdings kann es vorkommen, dass diese Angaben nicht immer stimmen. Dies wiederum kann zu Fehlern bei der Berechnung der Rentenansprüche führen. Daher ist es wichtig, dass Arbeitnehmer diese Bescheinigung auf Richtigkeit prüfen. [...]
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