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Vorbereitungshandlungen nicht beim Unfall abgesichert
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 12. Dezember 2014 (L 3 U 196/13) entschieden, dass der Weg zur Arbeit und der Rückweg von der gesetzlichen Unfallversicherung zwar abgedeckt ist. Dies gilt jedoch nicht für alle Vorbereitungshandlungen, die damit zusammenhängen, wie z.B. das Anbringen einer Plane nach der Hinfahrt, um das eventuelle Anfrieren bei Schneefall bis zur Rückfahrt zu verhindern. [...]
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