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Solaranlagen-Schaden ist nicht Sache des Gebäudeversicherers
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 11. März 2016 (20 U 221/15) entschieden, dass der Gebäudeversicherer grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn bei einer im Rahmen einer Gebäudeversicherung mitversicherten Solaranlage ein Schaden entsteht, da sich ein Schlauch gelöst hat. [...]
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