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Grobe Fahrlässigkeit bei einem Leitungswasserschaden
Das Landgericht (LG) Gießen hat mit Urteil vom 28. März 2014 entschieden (Az.: 3 O 476/13), dass grob fahrlässiges Handeln eines Versicherten vorliegt, der während des Befüllens seiner Heizungsanlage wegen eines unerwarteten Besuchers den Vorgang unterbricht, indem er nur eines der beiden Ventile schließt und die Anlage anschließend für mehrere Minuten unbeaufsichtigt lässt. Der Versicherer ist dann zur Leistungskürzung berechtigt. [...]
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