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Anerkennung einer Berufskrankheit eines Beamten
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 10. Dezember 2015 entschieden (2 C 46.13), dass bei Beamten eine Krankheit grundsätzlich nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden kann, wenn sie zum Erkrankungszeitpunkt bereits in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung gelistet war. [...]
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