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Diebstahl im Rahmen Hausratversicherung nicht versichert
Das Landgericht (LG) Köln hat mit Beschluss vom 12. November 2014 entschieden (24 S 49/14) und damit ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichts (AG) Köln vom 2. Juli 2014 (118 C 81/14) bestätigt, dass es sich nicht um einen versicherten Raub, sondern nur um einen im Rahmen einer Hausratversicherung nicht versicherten Diebstahl handelt, wenn ein Dieb einer in einem Auto sitzenden schlafenden Frau eine Handtasche entreißt. [...]
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