ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterleitung

Story-Details
Grobe Fahrlässigkeit wegen Autoverleih an führerscheinlosen Sohn
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hat mit Urteil vom 22. März 2017 (5 U 174/16) entschieden, dass eine Kaskoversicherung nach einem Unfall normalerweise den eigenen Schaden zahlt. Das gilt aber nicht, wenn der Besitzer sein Auto von jemandem fahren lässt, der keinen Führerschein hat. Dem Versicherten muss dieses grob fahrlässige Verhalten nachzuweisen sein. [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
6 + 1 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen