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Zur Pfändungssicherheit von Riester-Verträgen
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 12. Dezember 2011 (Az.: 273 C 8790/11) entschieden, dass Gläubiger im Insolvenzfall auf das Riester-Vermögen des Schuldners zugreifen können, wenn weder die Zulage beantragt, noch die gezahlten Beiträge in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht worden sind. Das Landgericht Aachen vertrat mit Urteil vom 8. April 2014 (Az.: 3 S 76/13) eine gegenteiliger Ansicht. Danach gilt es als ausreichend für die Unpfändbarkeit, wenn die Fördervoraussetzungen des § 82 EStG für eine Förderung vorliegen. [...]
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