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Ausgerutscht beim Ausweichmanöver
Einen Fußgänger, der auf einer für ihn eindeutig erkennbar glatten Gehwegfläche zu Schaden kommt, trifft in der Regel ein Mitverschulden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen hervor (Az.: 3 W 20/13). [...]
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