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Ein Tankstopp kann den gesetzlichen Unfallschutz kosten
Die Rückfahrt von der Arbeitsstelle muss so geplant werden, dass der Benzinvorrat für die Fahrt reicht, sofern der Verbrauch nicht durch unvorhergesehene Umleitungen deutlich größer wird. Ansonsten befindet man sich nicht mehr auf dem direkten versicherten Weg und steht folglich auch nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in einem Urteil entschieden (Az.: 3 U 268/11). [...]
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