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Keine Gefährdungshaftung für Baumbesitzer
Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 16. Juni 2016 (233 C 16357/14) entschieden, dass es Sache des Fahrzeughalters ist, zu beweisen, dass der Besitzer des Baums seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, wenn ein Fahrzeug durch Äste eines umgestürzten Baums beschädigt wird. [...]
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