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Steuerfalle Telearbeitsplatz
Ein Arbeitnehmer, der sich in seinem häuslichen Arbeitszimmer einen sogenannten Telearbeitsplatz einrichtet, um von dort aus an wenigen Wochentagen seine Arbeit zu verrichten, kann die Kosten für einen derartigen Arbeitsplatz dem Finanzamt gegenüber in der Regel nicht steuermindernd geltend machen. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor (Az.: VI R 40/12). [...]
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