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Schlüsselverlust mit Folgen
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat mit Urteil vom 13. Februar 2013 entschieden (Az.: 3 U 46/12), dass ein Versicherungsnehmer, der seinen Wohnungsschlüssel unbeaufsichtigt an seinem Arbeitsplatz liegen lässt, keinen Anspruch gegenüber seinem Hausratversicherer hat, wenn der Schlüssel gestohlen und anschließend die Wohnung ausgeräumt wird. [...]
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