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BGH-Urteil zur Vollversicherungs-Kündigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 14. Januar 2015 (Az.: IV ZR 43/14) entschieden, dass sich ein Krankenversicherer nicht auf die Unwirksamkeit einer vom Versicherungsnehmer ausgesprochenen Kündigung wegen Fehlens eines Anschlussversicherungs-Nachweises berufen kann, wenn er den Versicherungsnehmer nicht nachweisbar auf dessen Fehlen hingewiesen hat. Dann hat der Versicherer keinen Anspruch auf die Versicherungsprämie. [...]
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