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Arbeitsunfall in der Skihalle
Der 5. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 27. Mai 2015 (L 5 U 48/12) entschieden, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung während einer Betriebsveranstaltung grundsätzlich nur die Teile des Programms umfasst, die der eigentlichen Arbeit dienen. Die Arbeitsvertragsparteien können über den Umfang des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht disponieren. [...]
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