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Versicherer muss arglistige Täuschung beweisen
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. I – 4 U 41/13) hat im Falle der Risikolebensversicherung, die vom Versicherer wegen arglistiger Täuschung angefochten worden war, entschieden, dass ein Versicherer dafür voll beweispflichtig ist, wenn er behauptet, der Kunde habe bei Antragsstellung trotz gegenteiliger Angaben von einer schweren Erkrankung gewusst und eine behauptete Nachmeldung sei nicht erfolgt. [...]
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