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Folgenreiche Abkühlung vom heißen Arbeitsplatz
Wer für kurze Zeit seinen Arbeitsplatz verlässt, um der dort herrschenden Hitze zu entfliehen und ein wenig Luft zu schnappen, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden (Az.: S 13 U 1513/11). [...]
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