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Warum die Ehedauer entscheidend für die Witwenrente ist
Die Tatsache, dass ein Paar mehr als 20 Jahre vor seiner Eheschließung in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammengelebt hat, spricht nicht gegen die Annahme einer Versorgungsehe. Dies gilt zumindest dann, wenn einer der Ehepartner bei der Eheschließung todkrank ist und kurz darauf verstirbt. Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Az.: L 2 R 140/13). [...]
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