ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler
Arnold & Partner

Weiterleitung

Story-Details
Bauherren
Aus Paragraph 823 BGB ergibt sich die Grundlage der Verschuldenshaftung: und damit der Grund für den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." [...]
E-Mail-Details
Gesamtsumme:
9 + 0 =


© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen