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Unfallversicherungsfragen besser beantworten
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Beschluss vom 12. April 2016 entschieden (10 U 778/15), dass Versicherungsnehmer, die bei mehreren Versicherern Leistungen aus jeweils bestehenden Unfallversicherungen beantragen und dabei in allen Fällen die Frage nach weiteren Unfallversicherungs-Verträgen unbeantwortet lassen, wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung leer ausgehen. [...]
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