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Benzinklausel-Anwendung in der Hobbywerkstatt
Das Landgericht (LG) Karlsruhe hat mit Urteil vom 23. Mai 2014 entschieden (9 S 460/13), dass wenn ein Fahrzeughalter in einer fremden Hobbywerkstatt die Hebebühne beschädigt, auf welcher sich sein Fahrzeug befindet, nicht seine Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, sondern seine Privat-Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren muss. [...]
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