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Keine Kostenerstattung bei verspäteter Meldung an die Kasse
Das Landessozialgericht Hamburg hat mit Urteil vom 29. Januar 2015 (L 1 KR 141/13) entschieden, dass gesetzliche Krankenversicherer nur in einem Notfall die Kosten für einen Eingriff übernehmen müssen, der nicht von einem Vertragsarzt durchgeführt wurde. [...]
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