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Rote Karte für liberalen Krankenversicherer
Gesetzliche Krankenversicherer sind nicht dazu berechtigt, ihre Satzung so zu ändern, dass auch nicht verheirateten Paaren die Kosten einer künstlichen Befruchtung gezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vor Kurzem entschieden (Az.: L 1 KR 435/12 KL). [...]
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