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Krankengeld nur bei zeitnaher AU-Vorlage
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 11. Juli 2013 (Az.: L 11 KR 2003/13 B) entschieden, dass für einen Anspruch auf Krankengeld-Zahlung durch einen gesetzlichen Krankenversicherer die Aufzeichnungen eines Arztes nicht ausreichend sind, dass der Versicherte arbeitsunfähig war, sondern vielmehr die zeitnahe Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung erforderlich ist. [...]
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