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Folgenreicher Treppenunfall
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 9. Februar 2015 entschieden (Az.: L 1 U 1882/14), dass auch bei einer überwiegend vom Heimarbeitsplatz arbeitenden Selbstständigen ein Treppensturz im selbstbewohnten Einfamilienhaus auf dem Weg vom Arbeitszimmer zur Haustür zur Entgegennahme eines Postpaketes grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Arbeitsunfall ist. [...]
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